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Sachbearbeiter/innen (m/w/d) in Teilzeit für die Fachbereiche Zentrale Dienste / Ordnung und Soziales / Bauen / Finanzen
Breitenburg
Aktualität: 04.06.2025

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04.06.2025, Amt Breitenburg
Breitenburg
Sachbearbeiter/innen (m/w/d) in Teilzeit für die Fachbereiche Zentrale Dienste / Ordnung und Soziales / Bauen / Finanzen
Über uns:
Das Amt Breitenburg versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb und steht seinen 8.700 Einwohnerinnen und Einwohnern als kompetenter und bürgerfreundlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Es werden insgesamt 11 amtsangehörige Gemeinden, ein Schulverband und ein Zweckverband betreut.
Aufgaben:
  • Fachbereich Bauen
  • Gremienbetreuung: Betreuung der Gremien des Amtes, der Gemeinden, des Schulverbandes und des Zweckverbandes
  • Personalwesen: Unterstützung bei allgemeinen Personalangelegenheiten der Beamtinnen/Beamten und Beamtenanwärter/innen sowie der Beschäftigten und Auszubildenden
  • Fachbereich Ordnung und Soziales
  • Unterstützung in Bevölkerungsschutz-, Katastrophenschutz- und Feuerwehrangelegenheiten
  • Unterstützung in Tierschutzfällen
  • Unterstützung bei Fallbearbeitungen nach dem Hundegesetz
  • Bauleitplanungen für die Gemeinden einschl. der Erarbeitung bzw. Prüfung der damit einhergehenden Verträge (öffentlich-rechtliche Verträge im Bauplanungsrecht und Planverträge nach HOAI)
  • Erstellung von Sitzungsvorlagen für diverse Beteiligungen zu Planungsverfahren der übergeordneten Behörden (z.B. Regionalplan, Lärmaktionsplan etc.)
  • Vertretung der Vergabestelle für das Amt Breitenburg
  • Fachbereich Finanzen
  • Bearbeitung von Rechnungen (Anordnungswesen)
  • Bearbeitung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben inkl. Erstellung der entsprechenden Sitzungsvorlagen
Qualifikationen:
  • Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten in der Kommunalverwaltung oder einen vergleichbaren Abschluss.
  • Sie haben einschlägige EDV-Kenntnisse.
  • Entscheidungsfreudigkeit, sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit runden Ihr Profil ab.
  • Die deutsche Sprache beherrschen Sie fließend in Wort und Schrift.
  • Sie zeigen Bereitschaft zur Übernahme von Sitzungsdiensten in den Gremien des Amtes und der Gemeinden - überwiegend in den Abendstunden.
Wir bieten:
  • Ein vielfältiges und interessantes Aufgabengebiet, ein gutes Arbeitsklima sowie ein kollegiales Team, das sich auf Ihre Unterstützung freut
  • Eine Einarbeitungszeit ist gewährleistet.
  • Gute Fortbildungsmöglichkeiten
  • Unbefristete Einstellung nach den Bestimmungen für den Öffentlichen Dienst mit den im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, z.B. betriebliche Altersvorsorge und eine Jahressonderzahlung
  • Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit von Homeoffice im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
  • Betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit der Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass) und der Möglichkeit zum Leasen eines Fahrrades/E-Bikes
  • Urlaubsanspruch von 30 Tagen
  • Eine Vergütung bei entsprechender Qualifikation nach Entgeltgruppe bis 9a TVöD
  • Wir sind bestrebt, die betrieblichen Strukturen und Prozesse sowie die Betriebsatmosphäre für die Mitarbeiter/innen gesundheitsförderlich zu gestalten. Betriebliches Gesundheitsmanagement wird bei uns deshalb großgeschrieben.
Unser Kontakt:
An die Amtsvorsteherin des Amtes Breitenburg, Osterholz 5 in 25524 Breitenburg oder per E-Mail an personalamt@amt-breitenburg.de . Www.amt-breitenburg.de Fachbereich Zentrale Dienste: Herr Werlich (04828/99010) oder Frau Steege (04828/99045) Fachbereich Ordnung und Soziales: Frau Plähn (04828/99021) Frau Dammann (04828/99019) Herr Pede (04828/99029)
Weitere Informationen:
Eine Gleichstellung der Mitarbeiter/innen beim Amt Breitenburg ist obligatorisch. Daher begrüßen wir Bewerbungen aller Geschlechter ausdrücklich unabhängig von Behinderung, kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität. Die Vorgaben des SGB IX, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Gleichstellungsgesetzes werden berücksichtigt.

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